Referendum droht Energiepolitik erneut zurückzuwerfen

Wirtschaftskreise um den Hauseigentümerverband haben ein Referendum gegen die vom Landrat in der letzten Session beschlossene Energieverordnung lanciert. In den Augen der Urner Umweltorganisationen droht das Referendum längst fällige Fortschritte in der Urner Energiepolitik einmal mehr zu verzögern.

Der Landrat hat die Energieverordnung am 15. November mit 50 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, obwohl der umstrittene Artikel zur Solarenergie-Pflicht nur knapp gutgeheissen worden war. Der Urner Umweltrat begrüsst diesen Entscheid. Ein Referendum gegen die Verordnung könnte die Umsetzung der von der Energiedirektorenkonferenz schon 2014 beschlossenen Mustervorschriften im Energiebereich einmal mehr blockieren.

Die Verordnung beruht auf dem Energiegesetz, dem das Volk im Oktober mit 68 Prozent Ja klar zugestimmt hat. Der Entwurf der Verordnung und damit auch der Artikel über die Ausgestaltung der Pflicht zur Nutzung der Solarenergie lag dem Landrat bereits bei der Beratung des Energiegesetzes zur Kenntnis vor.

Der Urner Umweltrat stellt klar:

  • Die Pflicht zum Bau einer Solaranlage zur Erzeugung von Strom oder Warmwasser gilt gemäss Verordnung ausschliesslich für Neubauten sowie für die Fälle einer wesentlichen Erweiterung des Gebäudes oder der Sanierung des Dachs. Sie gilt nur für Häuser mit einer Grundfläche, die grösser ist als 100 Quadratmeter. Sie entfällt bei besonders gutem Wärmeschutz und bei fehlender Wirtschaftlichkeit.
  • Gemessen an den Kosten eines neuen Einfamilienhauses in der Grössenordnung einer Million Franken ist der Preis einer Solaranlage von 20000 bis 30000 Franken nur eine kleine Zusatzbelastung. Jede Garage im Haus kostet mehr. Für ein neues Auto wird in der Schweiz durchschnittlich 46’000 Franken ausgegeben. Dazu kommt: Der Bau von Solaranlagen wird vom Bund und (teilweise) vom Kanton weiterhin finanziell unterstützt. Bei weiterhin steigenden Strompreisen und zunehmendem Eigenverbrauch für Elektroautos und elektrisch betriebene Wärmepumpen sind PV-Anlagen auch schnell amortisierbar.
  • Photovoltaik ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiestrategie. Das PV-Potenzial auf Urner Hausdächern und Fassaden beträgt um die 300 Gigawattstunden pro Jahr, das Zehnfache des beschlossenen Kraftwerks Meiental, dem nun die Meienreuss geopfert wird, und etwa fünfmal so viel wie die Produktion der von EWU und EWA geplanten neuen Windenergieanlagen auf dem Gütsch.
  • Das PV-Potenzial auf Häusern ist gesamtschweizerisch 10mal grösser als das der realistischerweise möglichen PV-Freiflächenanlagen in unserer Landschaft. In Uri ist es erst zu weniger als 4 Prozent genutzt. Zusammen mit Wallis und Graubünden befindet sich unser Kanton am Ende der Rangliste der Kantone. Uri hat also einen sehr grossen Nachholbedarf.
  • Würde die Solarpflicht nur für Gebäude mit einer Grundfläche von mehr als 300 Quadratmetern gelten, so wären nur gerade 8% der Gebäude betroffen. Das widerspräche Artikel 13 des vom Volk beschlossenen Energiegesetzes. Dieser verlangt für Neubauten sowie Erweiterungen von bestehenden Gebäuden grundsätzlich eine Anlage zur Nutzung der Sonnenenergie und definiert die Ausnahmen. Bei einer Grenze von 100 Quadratmetern, wie sie der Landrat in der Verordnung festgelegt hat, werden immerhin rund 59% und damit die Mehrheit der Gebäude von der Vorschrift erfasst. Mit der Untergrenze von 300 Quadratmetern könnte nur ein Drittel des Potenzials an Dach- und Fassadenflächen für die solare Energieerzeugung genutzt werden.